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Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweise gelockert
Mitteilung vomNach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben.
Achtung:
Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet.
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot:
Feuer- und Feuerwerksverbot Kanton Solothurn
Kanton Solothurn: Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit
Aufgrund hoher Temperaturen und fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben im ganzen Kanton Solothurn zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn hat deshalb in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Brennende Streichhölzer oder Funkenflug verursachen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Brand. Das Feuer breitet sich aufgrund der starken Trockenheit sehr schnell aus. Im Freien sind keine Feuer zu entfachen. Mit gebotener Vorsicht dürfen ausserhalb des Waldabstands von 200 Metern signalisierte Feuerstellen mit betoniertem Untergrund benutzt werden. Bei Wind ist das Feuern unbedingt zu unterlassen. Und: Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden.
Bei Waldbesuchen ist besondere Vorsicht geboten: Es besteht die Gefahr von spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Erweiterter Sonderstab Waldbrand
Der «Erweiterte Sonderstab Waldbrand» beurteilt die Situation in regelmässigen Abständen. Dem Gremium gehören nebst der Kantonspolizei Solothurn Vertretungen der Solothurnischen Gebäudeversicherung, des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz, des Amts für Wald, Jagd und Fischerei, des Amts für Landwirtschaft, des Amts für Umwelt sowie des Gesundheitsamts an.
Auskunft: Waldbrand Hotline
Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung:
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr
032 627 61 61 / kav@vd.so.ch / kav.so.ch -
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Aufruf zum Wassersparen
Mitteilung vomAufgrund der anhaltenden Trockenheit führen viele Bäche in unserer Region wenig Wasser, teilweise sind sie bereits ausgetrocknet. Dies hat schwerwiegende Folgen für Fische und andere Wasserlebewesen.
Die Trinkwasserversorgung in Nuglar-St. Pantaleon ist (hauptsächlich über die Anbindung an die Wasserversorgung von Liestal) weiterhin gewährleistet. Jedoch ist auch in den kommenden Tagen nicht mit ergiebigen Niederschlägen zu rechnen. Daher bitten wir die Bevölkerung, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Jede eingesparte Wassermenge trägt dazu bei, die Versorgung während der Trockenperiode sicherzustellen.
Bitte beachten Sie insbesondere folgende Empfehlungen:
- Duschen statt Baden: Ein Vollbad benötigt rund 100 bis 150 Liter Wasser, eine Dusche durchschnittlich nur etwa 45 Liter.
- Gartenbewässerung auf das Notwendigste beschränken: Wenn eine Bewässerung unumgänglich ist, sollte sie in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden erfolgen. Blumen gezielt giessen und falls möglich Regenwasser verwenden.
- Auf das Bewässern von Rasenflächen verzichten.
- Swimmingpools derzeit nicht neu befüllen.
- Geschirrspüler und Waschmaschinen nur voll beladen und wenn möglich im ECO-Programm betreiben.
- Auf die Autowäsche verzichten. Notwendige Reinigungen auf das Wesentliche beschränken.
- Kein Wasser unnötig laufen lassen: Wasserhahn beim Zähneputzen oder Rasieren schliessen und das Wasser beim Einseifen unter der Dusche abstellen.
- Wasser mehrfach nutzen: Wasser vom Waschen von Salat, Gemüse oder Obst kann, sofern es keine Reinigungsmittel enthält, zum Giessen von Blumen und Gartenpflanzen verwendet werden.
- Kinder und Jugendliche für einen sorgsamen Umgang mit Wasser sensibilisieren.
Sparmassnahme der Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon: Abschaltung von Brunnen
Die Gemeinde leistet ebenso einen Beitrag und nimmt beispielsweise öffentliche Brunnen vorübergehend ausser Betrieb. Es wird jeweils ein Brunnen in den Ortsteilen Nuglar (Ausserdorfstrasse) und St. Pantaleon (Kirchplatz) weiterbetrieben, damit der Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum weiterhin gewährleistet ist.
Wir danken Ihnen für den sorgsamen Umgang mit unserem wertvollen Trinkwasser.
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Betriebsferien: die Gemeindeverwaltung bleibt vom 27. bis 31. Juli geschlossen
Mitteilung vomIn den Sommerferien bleibt die Gemeindeverwaltung, von Montag, 27. Juli 2026 bis Freitag, 31. Juli 2026 geschlossen. Ab Montag, 3. August 2026 sind wir gerne wieder für Sie da.
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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2026
Mitteilung vomBeschlüsse der Gemeindeversammlung
Dienstag, 16. Juni 2026, 19.00 – 22.05 Uhr
in der Mehrzweckhalle Nuglar1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025 wurde gutgeheissen.
2. Das Einbürgerungsgesuch der Familie Stern wurde zugesichert.
3. Die Rechnung 2025 der Gemeinde inkl. Bilanz, Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung mitsamt den Spezialfinanzierungen, den Kreditüberschreitungen sowie der Verwendung des Ertragsüberschusses wurde genehmigt.
4. Die Totalrevision des Allmendreglements wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf mit einer Änderung genehmigt.
5. Die Anpassung des Gebührenreglements wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf genehmigt.
6. Das Reglement über die Frühe Sprachförderung wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf genehmigt.Publiziert durch öffentlichen Anschlag am 17. Juni 2026 sowie auf der Homepage der Gemeinde.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 10 Tagen beim Kanton Beschwerde ergriffen werden. -
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Rechnungs-Gemeindeversammlung (16.6.2026)
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Digitales Baubewilligungsverfahren: Baugesuche neu auf eBau-Portal des Kantons Solothurn
Mitteilung vomDigitales Baubewilligungsverfahren
Baugesuchseingabe neu einfacher, schneller, digital
Ihr Baugesuch wird ab sofort bequem über das eBau-Portal eingereicht – ohne Papierchaos und Kopien. Alle Schritte erfolgen digital, von der Erfassung bis zur Einreichung. Lediglich ein gedruckter Satz der Plangrundlagen sowie das Unterschriftenblatt muss derzeit noch bei der Bauverwlaltung eingereicht werden.Einsicht in Baugesuche
Auch die Einsicht in die aufliegenden Pläne steht jederzeit und einfach online zur Verfügung.Zugang und Unterstützung
Zum eBau-Portal gelangen Sie über den Onlineschalter des Kantons – inkl. Kurzanleitungen:
https://my.so.ch/Pages/Themes/Detail.aspx?id=6Bei Fragen unterstützt Sie die integrierte Online-Hilfe. Das eBau-Kompetenzzentrum steht für technische Fragen bereit, und unser Team hilft Ihnen bei fachlichen Anliegen gerne per E-Mail oder telefonisch weiter (Bauverwaltung) oder
Fragen & Antworten eBau-Portal - Bau- und Justizdepartement - Kanton Solothurn
Kurzanleitungen eBau-Portal - Bau- und Justizdepartement - Kanton SolothurnWeitere Informationen zum Baubewilligungsverfahren finden Sie im Online-Schalter der Gemeinde
Informationen und Formulare zum Thema Baugesuche - ...
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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025
Mitteilung vomBeschlüsse der Gemeindeversammlung
vom Donnerstag, 11. Dezember 2025, 19.00 – 21.55 Uhr
in der Mehrzweckhalle Nuglar
_______________________________________________________________________1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025 wurde gutgeheissen.
2. Das Budget 2026 mitsamt Investitionsrechnung wurde bewilligt:
3. Die Gebühren, Tarife und Ersatzabgaben für das Jahr 2026, mit Erhöhung der Feuerwehrersatzabgabe auf 20% (der Staatssteuer) und Erhöhung der Hundesteuer auf CHF 110.- (pro Hund), wurden genehmigt.
5. Der Steuerfuss wurde auf 131% festgelegt.
6. Die Gemeindeinitiative: Faire Verteilung der Nationalbankgelder (Gemeindeautonomie-Initiative) wurde genehmigt.
7. Die Totalrevision des Baureglements wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf, mit einer Änderung, genehmigt.
8. Die BDO wurde als externe Kontrollstelle zur Unterstützung der Rechnungsprüfungskommission gewählt.
9. Die Rechnung 2024 des Forstreviers Dorneckberg wurde genehmigt.
_______________________________________________________________________Publiziert durch öffentlichen Anschlag am 12. Dezember 2025 sowie auf der Homepage der Gemeinde.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 10 Tagen beim Kanton Beschwerde ergriffen werden. -
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Budget-Gemeindeversammlung (11.12.2025)
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Kontaktperson
Gemeindeverwaltung Nuglar-St. Pantaleon
Ausserdorfstrasse 51
4412 Nuglar