Öffentliche Planauflage - Gesamtrevision der Ortsplanung Nuglar-St. Pantaleon, 2. öffentliche Planauflage vom 2. November bis 1. Dezember 2026

Mitteilung vom

Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 19. Oktober 2026 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente öffentlich aufgelegt

 

Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

 

Auflagezeit: vom 2. November 2026 bis 1. Dezember 2026

 

Auflageort: Gemeindeverwaltung Nuglar-St. Pantaleon, Ausserdorfstrasse 51, 4412 Nuglar (während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten) oder digital (www.nuglar.ch).

Die orientierenden Unterlagen, mit Ausnahme der revidierten Nutzungspläne inkl. Änderungen gemäss 2. öffentliche Auflage, stehen nicht online zur Verfügung und sind auf der Gemeindeverwaltung einzusehen. 

 

Einsprachen:

Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt sie ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Einsprachen können im Rahmen der 2. Öffentlichen Auflage nur gegen Änderungen gegenüber der 1. Planauflage eingereicht werden.

 

Die Einsprachen sind zu richten an:

Gemeinderat Nuglar-St. Pantaleon, Ausserdorfstrasse 51, 4412 Nuglar

Der Gemeinderat

Newsletter Abonnieren