Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 19. Oktober 2026 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente öffentlich aufgelegt
- Änderungen Bauzonen- und Gesamtplan, Änderungen gegenüber 1. Auflage
- Änderungen Erschliessungsplan mit Baulinien und Strassenklassierung, Änderungen gegenüber 1. Auflage
- Änderungen Zonenreglement, Änderungen gegenüber 1. Auflage
Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
- Raumplanungsbericht zu den Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage
- Revidierte Nutzungspläne inkl. Änderungen gemäss 2. öffentliche Auflage
- Ortsplanungsdossier 1. Auflage
Auflagezeit: vom 2. November 2026 bis 1. Dezember 2026
Auflageort: Gemeindeverwaltung Nuglar-St. Pantaleon, Ausserdorfstrasse 51, 4412 Nuglar (während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten) oder digital (www.nuglar.ch).
Die orientierenden Unterlagen, mit Ausnahme der revidierten Nutzungspläne inkl. Änderungen gemäss 2. öffentliche Auflage, stehen nicht online zur Verfügung und sind auf der Gemeindeverwaltung einzusehen.
Einsprachen:
Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt sie ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Einsprachen können im Rahmen der 2. Öffentlichen Auflage nur gegen Änderungen gegenüber der 1. Planauflage eingereicht werden.
Die Einsprachen sind zu richten an:
Gemeinderat Nuglar-St. Pantaleon, Ausserdorfstrasse 51, 4412 Nuglar
Der Gemeinderat